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Fibrome und Alterswarzen lasern

Störende Stielwarzen, weiche Fibrome und Alterswarzen tragen wir mit dem Erbium:YAG-Laser Schicht für Schicht ab – präzise, gewebeschonend und ohne Naht.

Worum es geht

Stielwarzen (weiche Fibrome) und Alterswarzen (seborrhoische Keratosen) sind harmlos, aber oft störend – am Hals und an den Achseln, wo Kragen und Kette scheuern, an den Lidern, unter der Brust. Mit dem Erbium:YAG-Laser lassen sie sich präzise und in aller Regel in einer Sitzung abtragen.

Warum der Erbium:YAG-Laser

Der Laser verdampft das Gewebe schichtweise, ohne die Umgebung nennenswert zu erwärmen – deshalb lässt sich mit ihm auch an Lid, Hals und Dekolleté sauber und narbenarm arbeiten. Neben Fibromen und Alterswarzen behandeln wir damit auch Talgdrüsenhyperplasien, Syringome und Milien. Was sich im Einzelfall eignet, entscheiden wir nach der Untersuchung.

Erst die Diagnose

Gelasert wird erst, wenn die Diagnose sicher ist: Manche Hautkrebsformen sehen einer Alterswarze zum Verwechseln ähnlich, und abgetragenes Gewebe lässt sich nicht mehr feingeweblich untersuchen. Wir beurteilen deshalb jede Veränderung vorab auflichtmikroskopisch – bleibt ein Zweifel, wird nicht gelasert, sondern operativ entfernt und histologisch untersucht.

Ablauf und Heilung

Nach Betäubungscreme oder einer kleinen örtlichen Betäubung dauert die Abtragung pro Stelle nur Sekunden, eine Sitzung mit mehreren Veränderungen etwa 15 bis 30 Minuten; genäht wird nicht. Die oberflächliche Wunde verkrustet und heilt innerhalb von sieben bis zehn Tagen ab. Wichtig danach: konsequenter Lichtschutz mit LSF 50, bis die zunächst rosige Haut abgeblasst ist.

Was Sie wissen sollten

  • In der Regel genügt eine Sitzung; sehr dicke Keratosen brauchen gelegentlich eine zweite
  • Vorübergehend möglich sind Rötung, Krustenbildung, seltener eine hellere oder dunklere Stelle
  • Nicht behandelt wird bei frischer Bräune, Neigung zu wulstigen Narben oder während einer Isotretinoin-Therapie
  • Der Laser entfernt, was da ist – neue Fibrome können an anderer Stelle entstehen

Preise

LeistungPreis
Einzelne Fibrome oder Alterswarzen, je Sitzungab 150 €
Mehrere Veränderungen oder größeres Areal, je Sitzungab 250 €
Dermatologische Beurteilung vorabKassenleistung

Die Entfernung gutartiger Hautveränderungen aus kosmetischen Gründen ist eine Selbstzahlerleistung; die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Ohne medizinische Indikation unterliegt sie der Umsatzsteuer, die Beträge sind Endpreise inklusive 19 % USt. Sind Fibrome entzündet, blutend oder dauerhaft gereizt, liegt eine medizinische Indikation vor – dann rechnen wir über die Krankenkasse ab; private Krankenversicherungen erstatten die Entfernung in diesem Fall in der Regel. Der endgültige Betrag hängt von Anzahl und Größe der Veränderungen ab und wird vorab besprochen.

Häufige Fragen

Was kostet es, Fibrome oder Alterswarzen lasern zu lassen?
Ab 150 € je Sitzung für einzelne Veränderungen, ab 250 € wenn mehrere Stellen oder ein größeres Areal behandelt werden. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen nach der Untersuchung, bevor behandelt wird.
Zahlt die Krankenkasse die Entfernung von Stielwarzen?
Nur bei medizinischer Indikation – etwa wenn ein Fibrom entzündet ist, blutet oder ständig scheuert; private Krankenversicherungen erstatten die Entfernung dann in der Regel. Erfolgt sie aus kosmetischen Gründen, ist sie eine Selbstzahlerleistung.
Tut die Laserbehandlung weh?
Wir betäuben vorher – mit Creme bei kleinen Fibromen, örtlich bei größeren oder empfindlich gelegenen Stellen. Während der Behandlung spüren Sie in der Regel nichts.
Bleiben Narben zurück?
Der Erbium:YAG-Laser trägt sehr oberflächlich ab, deshalb heilt die Haut meist ohne bleibende Narbe. Die behandelte Stelle ist einige Wochen lang rötlich und braucht konsequenten Lichtschutz mit LSF 50.
Wie lange dauert die Abheilung?
Die Kruste löst sich nach etwa sieben bis zehn Tagen. Die Rötung darunter verblasst über einige Wochen.
Kommen die Fibrome wieder?
Die behandelte Stelle bleibt frei. Die Veranlagung bleibt jedoch bestehen, sodass an anderen Stellen neue Fibrome entstehen können.

Quelle: S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut" (DDG); Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV), § 5 Absatz 2