Wenn Tinkturen und Vereisung nicht weiterhelfen
Warzen werden durch humane Papillomviren ausgelöst und sitzen häufig an Händen, Fingern und Fußsohlen. Viele verschwinden von selbst – wenn sie das über Monate nicht tun, drücken, sich ausbreiten oder immer wieder zurückkommen, ist eine gezielte Behandlung sinnvoll. Salicylsäure-Pflaster, Vereisung und Cremes sind die erste Stufe; bei hartnäckigen oder tief sitzenden Warzen, besonders an der Fußsohle (Dornwarzen), reichen sie oft nicht aus.
Wie die Laserbehandlung arbeitet
Wir behandeln mit dem langgepulsten Nd:YAG-Laser. Seine Wellenlänge wird vom Blutfarbstoff aufgenommen: Die feinen Gefäße, die die Warze versorgen, werden gezielt verschlossen, sodass ihr die Versorgung entzogen wird. Das umliegende Gewebe bleibt weitgehend geschont – anders als beim Ausschneiden entsteht keine offene Wunde, und die Gefahr einer Narbe an der Fußsohle ist gering.
Ablauf und Nachsorge
Nach der Behandlung trocknet die Warze allmählich ein und wird über die folgenden Wochen kleiner. Hornmaterial tragen wir zwischen den Sitzungen ab, damit der Laser beim nächsten Mal tiefer wirken kann. In der Regel sind mehrere Sitzungen im Abstand von drei bis vier Wochen nötig; tief sitzende Dornwarzen brauchen häufig länger.
- Behandelte Stelle in den ersten Tagen trocken halten und schonen
- Duschen ist erlaubt, auf Schwimmbad und Sauna eine Woche verzichten
- Bequemes Schuhwerk nach Behandlung an der Fußsohle
- Warzen sind ansteckend – Handtücher nicht teilen, im Schwimmbad Badeschuhe tragen
Kosten und Erstattung
Die Warzenbehandlung mit dem Laser ist eine Selbstzahlerleistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel, da es sich um eine medizinisch indizierte Behandlung handelt. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst; wir nennen Ihnen den Betrag vor Behandlungsbeginn.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Laserbehandlung Warzen, je Sitzung | ab 90 € |
| Ausgedehnter Befund (mehrere Areale) | nach Aufwand |
Die Laserbehandlung von Warzen wird nach GOÄ abgerechnet. Als Heilbehandlung ist die Leistung umsatzsteuerfrei; private Krankenversicherungen erstatten sie in der Regel.