Für wen das Verfahren geeignet ist
Die Laserstraffung wirkt dort, wo die Lidhaut an Elastizität verloren hat, aber kein wesentlicher Hautüberschuss vorliegt – also bei leichten bis mittelgradigen Schlupflidern und feinen Fältchen rund um die Augen. Hängt die Haut so weit über, dass sie auf die Wimpern drückt oder das Gesichtsfeld einschränkt, führt an der operativen Lidkorrektur kein Weg vorbei. Welcher Weg der richtige ist, klären wir im Beratungsgespräch ehrlich – auch wenn das bedeutet, vom Laser abzuraten.
Wie die Straffung funktioniert
Der fraktionierte CO2-Laser setzt mikroskopisch feine Behandlungskanäle in die Lidhaut. Die kontrollierte Wärme führt zu einer sofortigen Kontraktion der Kollagenfasern und regt anschließend über Wochen die Neubildung von Kollagen und Elastin an. Die Haut zieht sich zusammen und wird dicker – das Lid wirkt offener, der Blick wacher.
Ablauf
Nach 30 bis 45 Minuten Einwirkzeit einer Betäubungscreme behandeln wir das Oberlid in etwa 30 Minuten. Metallische Augenschalen schützen dabei den Augapfel zuverlässig. Direkt danach sind die Lider gerötet und schwellen in den ersten 48 Stunden deutlich an – das ist der normale Verlauf und keine Komplikation. Ab Tag drei bis vier bilden sich feine, bräunliche Krusten, die bis Tag sieben abfallen.
- Erste zwei Tage kühlen und mit erhöhtem Kopf schlafen
- Kein Augen-Make-up für sieben Tage
- Vier Wochen konsequenter Sonnenschutz
- Kontaktlinsen für eine Woche pausieren
- Bei Herpesneigung medikamentöse Vorbeugung
Ergebnis und Haltbarkeit
Eine erste Straffung ist nach ein bis zwei Wochen sichtbar, das Endergebnis nach etwa sechs Wochen, wenn der Kollagenaufbau abgeschlossen ist. Bei ausgeprägterem Befund kann eine zweite Sitzung nach drei Monaten sinnvoll sein. Das Ergebnis hält in der Regel zwei bis vier Jahre – die Haut altert danach normal weiter.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Oberlider beidseits | ab 650 € |
| Unterlider beidseits | ab 650 € |
| Ober- und Unterlider komplett | ab 1.150 € |
| Beratungsgespräch mit Aufklärung | 50 € |
Die Lidstraffung ohne Operation ist eine Selbstzahlerleistung (IGeL); die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Bei ästhetischer Indikation ohne medizinische Notwendigkeit unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer; alle Beträge verstehen sich als Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Was kostet eine Lidstraffung ohne OP?
Laser oder Operation – was ist besser?
Wie lange falle ich aus?
Wie lange hält das Ergebnis?
Ist die Behandlung für die Augen gefährlich?
Quelle: S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut" (DDG)